- Einmalgebühr von 19 Euro
- keine Folgekosten
- Rückzahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses
Mietkautionskonto
PSD Mietkaution
Ihr neuer Vermieter möchte eine Sicherheit von Ihnen? Dann ist unser Mietkautionskonto genau das Richtige!
Ihre Vorteile
- Mietkautionsanlage auf den Mieter
- Keine laufenden Gebühren, keine versteckten Kosten! Sie bezahlen einmalig 19 Euro
- Mietkaution besteht bis Ende des Mietverhältnisses
- Rückzahlung nach ordentlicher Beendigung des Mietverhältnisses
Bitte beachten Sie, dass Sie das Mietkautionskonto nur für private Zwecke nutzen können.
Konditionen
Guthaben | Zinssatz pro Jahr |
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ab dem 1. Cent | 0,001 % |
Variable Zinssätze freibleibend, gültig ab 04.03.2020
PSD Mietkautionskonto | |
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Service | Gebühr |
Eröffnung des Kontos | einmalig 19 Euro (keine weiteren Kosten) |
Die häufigsten Fragen im Überblick
Ein neues Konto eröffnen Sie bei uns in nur wenigen Schritten.
1. Durchlaufen Sie die Abschlussstrecke des Mietkautionskontos
2. Drucken Sie den Antrag aus
3. Unterschreiben Sie und Ihr/e Vermieter/in den Antrag
4. Falls Sie Neukunde sind, müssen Sie sich noch legitimieren.
5. Schicken Sie uns die Unterlagen zu und wir eröffnen das Mietkautionskonto
6. Sie und Ihr/e Vermieter/in erhalten ein Schreiben, für den Vermieter stellt dies die Verpfändungsurkunde dar.
7. Ihre Zugangsdaten fürs OnlineBanking erhalten Sie gesondert per Post.
Es fallen einmalig 19 EUR für die Eröffnung an, entstehen keine weitere Folgekosten für Sie.
Das Mietkautionskonto wird auf den Namen des Mieter angelegt.
Nein, wir eröffnen das Mietkautionskonto immer nur auf einen Mieter lautend. Ein Gemeinschaftsmietkautionskonto haben wir nicht in unserem Produktportfolio.
Nein, wir eröffnen Mietkautionskonten nur auf den Namen des Mieters.
Das Mietkautionskonto besteht bis Ende des Mietverhältnisses.
Anschließend erfolgt die Rückzahlung nach ordentlicher Beendigung des Mietverhältnisses. Hierzu benötigen wir einen unterschriebenen Auftrag vom Vermieter und Mieter zusammen.
Nein, das Mietkautionskonto ist ein Sperrkonto. Nur der Vermieter ist der Bank gegenüber weisungsbefugt.
Nein, die Kaution wird in einer Summe bei der Kontoeröffnung vom angegebenen Konto eingezogen.
Nein, das OnlineBanking ist für Erhalt der Kontoauszüge und der Kundenkorrespondenz notwendig und kann nicht abgewählt werden.
Ihr/e Vermieter/in erhält von uns ein Schreiben in dem mitgeteilt wird, dass das Mietkautionskonto eröffnet wurde und nur er darüber verfügen darf. Eine separate Verpfändungsurkunde oder Ähnliches erhalten Sie nicht von uns.
Zur Auflösung des Mietkautionskontos benötigen wir einen unterschriebenen Auftrag des Vermieters.
Erteilt uns der Vermieter keinen Auftrag zur Überweisung des Guthabens, wird das Mietkautionskonto in ein Sparkonto umgewandelt. Zur Auflösung benötigen wir einen unterschriebenen Kontolöschungsauftrag des Kontoinhabers.