Mietkautionskonto

PSD Mietkaution

Ihr neuer Vermieter möchte eine Sicherheit von Ihnen? Dann ist unser Mietkautionskonto genau das Richtige!

Ihre Vorteile

  • Mietkautionsanlage auf den Mieter
  • Keine laufenden Gebühren, keine versteckten Kosten! Sie bezahlen einmalig 19 Euro
  • Mietkaution besteht bis Ende des Mietverhältnisses
  • Rückzahlung nach ordentlicher Beendigung des Mietverhältnisses     

Bitte beachten Sie, dass Sie das Mietkautionskonto nur für private Zwecke nutzen können.

Konditionen

Guthaben  Zinssatz pro Jahr 
ab dem 1. Cent  0,001 % 

Variable Zinssätze freibleibend, gültig ab 04.03.2020

PSD Mietkautionskonto  
Service Gebühr
Eröffnung des Kontos einmalig 19 Euro (keine weiteren Kosten)

Die häufigsten Fragen im Überblick

Wie funktioniert die Kontoeröffnung?

Ein neues Konto eröffnen Sie bei uns in nur wenigen Schritten.

1. Durchlaufen Sie die Abschlussstrecke des Mietkautionskontos
2. Drucken Sie den Antrag aus
3. Unterschreiben Sie und Ihr/e Vermieter/in den Antrag
4. Falls Sie Neukunde sind, müssen Sie sich noch legitimieren.
5. Schicken Sie uns die Unterlagen zu und wir eröffnen das Mietkautionskonto
6. Sie und Ihr/e Vermieter/in erhalten ein Schreiben, für den Vermieter stellt dies die Verpfändungsurkunde dar.
7. Ihre Zugangsdaten fürs OnlineBanking erhalten Sie gesondert per Post.

Fallen Gebühren für das Mietkautionskonto an?

Es fallen einmalig 19 EUR für die Eröffnung an, entstehen keine weitere Folgekosten für Sie.

Wer ist Kontoinhaber des Mietkautionskontos?

Das Mietkautionskonto wird auf den Namen des Mieter angelegt.

Kann ich das Mietkautionskonto auf zwei Namen lauten?

Nein, wir eröffnen das Mietkautionskonto immer nur auf einen Mieter lautend. Ein Gemeinschaftsmietkautionskonto haben wir nicht in unserem Produktportfolio.

Kann ich als Vermieter auch ein Mietkautionskonto anlegen?

Nein, wir eröffnen Mietkautionskonten nur auf den Namen des Mieters.

Wie lange besteht das Konto?

Das Mietkautionskonto besteht bis Ende des Mietverhältnisses.
Anschließend erfolgt die Rückzahlung nach ordentlicher Beendigung des Mietverhältnisses. Hierzu benötigen wir einen unterschriebenen Auftrag vom Vermieter und Mieter zusammen.

Sind Verfügungen über das Mietkautionskonto möglich?

Nein, das Mietkautionskonto ist ein Sperrkonto. Nur der Vermieter ist der Bank gegenüber weisungsbefugt.

Kann ich die Kaution in mehreren Raten zahlen?

Nein, die Kaution wird in einer Summe bei der Kontoeröffnung vom angegebenen Konto eingezogen.

Kann ich das OnlineBanking mit SecureGo plus abwählen?

Nein, das OnlineBanking ist für Erhalt der Kontoauszüge und der Kundenkorrespondenz notwendig und kann nicht abgewählt werden.

Welche Unterlagen erhält mein/e Vermieter/in von uns?

Ihr/e Vermieter/in erhält von uns ein Schreiben in dem mitgeteilt wird, dass das Mietkautionskonto eröffnet wurde und nur er darüber verfügen darf. Eine separate Verpfändungsurkunde oder Ähnliches erhalten Sie nicht von uns.

Wie kann ich mein Mietkautionskonto auflösen?

Zur Auflösung des Mietkautionskontos benötigen wir einen unterschriebenen Auftrag des Vermieters.

Was passiert nach der Freigabe des Mietkautionskontos?

Erteilt uns der Vermieter keinen Auftrag zur Überweisung des Guthabens, wird das Mietkautionskonto in ein Sparkonto umgewandelt. Zur Auflösung benötigen wir einen unterschriebenen Kontolöschungsauftrag des Kontoinhabers.