Bei Teilauszahlungen in mehreren Etappen werden lediglich die anfallenden Sollzinsen eingezogen, bis das Darlehen komplett ausgezahlt wird. Sobald Ihr Darlehen komplett ausgezahlt ist, wird die Teilzahlung zum letzten Tag des Monats eingezogen.
Im Darlehensvertrag ist ein Datum genannt, ab wann voraussichtlich erstmals ein Teilzahlungseinzug erfolgt. Dieses Datum ist fiktiv und dient nur als Basis für die Berechnung des Effektivzinssatzes. Der tatsächliche Teilzahlungseinzug beginnt, wie oben geschildert, frühestens nach der ersten Auszahlung des Darlehens.
Wie hoch sind die Sondertilgungsmöglichkeiten und wann und wohin kann ich sie überweisen?
Ihr Darlehensvertrag enthält in der Regel einen Passus, wonach Sie bis zu 5 % des Darlehensbetrages pro Kalenderjahr als Sondertilgung zusätzlich zur laufenden Tilgung leisten können. Basis ist also der im Vertrag genannte Darlehensbetrag (nicht der jeweilige Saldo!).
Damit bleibt der mögliche Sondertilgungsbetrag in jedem Jahr der Sollzinsbindung (in der Regel 5 oder 10 Jahre), für die er vereinbart ist, gleich hoch. Da das Sondertilgungskontingent für ein Kalenderjahr gilt, kann es zu jeder Zeit während des Jahres erbracht werden, erstmals also im Jahr der Zusage nach erfolgter Auszahlung. Ab Januar des Folgejahres ist dann die nächste Sondertilgung möglich.
Allerdings können in vergangenen Jahren nicht geleistete Zahlungen auch nicht nachgeholt werden. Maßgeblich für die Zuordnung ist der Eingang der Zahlung (bitte achten Sie insbesondere zum Jahreswechsel darauf, bei Ihrer Hausbank die Überweisung an uns entsprechend termingerecht zu beauftragen!). Wenn Sie eine Sondertilgung leisten möchten, überweisen Sie wie folgt:
Empfänger: Darlehensnehmer
IBAN: Darlehensnummer*
BIC: GENODEF1P14
Empfängervermerk (freiwillig): Sondertilgung
*22-stellige IBAN (ohne Trennstrich) auf dem Jahreskontoauszug.