- Langfristige Zinsbindung
- Individuelle Tarifvarianten und Laufzeiten
- Zum Bauen, Renovieren oder Kauf von Wohneigentum
Bausparen mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall
Bausparen lohnt sich! Planen Sie den Bau eines neuen Hauses, den Erwerb einer bestehenden Immobilie, eine energetische Modernisierung oder eine Anschlussfinanzierung? Mit einem Bausparvertrag von Schwäbisch Hall gehen Sie auf Nummer sicher, denn wir garantieren Ihnen einen effektiven Jahreszins von lediglich 1,44 Prozent für Ihr Bauspardarlehen.
Ihre Vorteile
- Der perfekte Einstieg zur Finanzierung Ihrer Wohnwünsche
- Zum Bauen, Kaufen, Modernieren oder zur Anschlussfinanzierung
- Anspruch auf zinsgünstiges Bauspardarlehen
- Staatliche Prämien und Förderungen möglich
- Garantiertes Kapital ohne Kursrisiken
Ihr direkter Kontakt zu uns
0821 5049-260 0821 5049-333 |
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Wir haben für jede Lebenssituation den passenden Tarif
Tarif FuchsImmo
Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren
Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.
- Niedrigster Sollzins 0,95 Prozent pro Jahr beziehungsweise 1,44 Prozent (Tarifvariante XS) effektiver Jahreszins1
- Langfristige Sicherheit bei der Finanzierung mit der Kombination aus niedrigem Sollzins und niedriger monatlicher Rate (Tarifvariante XP)
- Auch mit Riester-Förderung2 möglich
Beispiel: Bauspardarlehen ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo (Tarifvariante XS)3, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben circa 18.000 Euro.
Nettodarlehen circa 22.000 Euro
80 monatliche Raten zu je 284 Euro
Tilgungsdauer: 6 Jahre 8 Monate
Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 0,95 Prozent
Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 1,44 Prozent
Abschlussgebühr einmalig: 640 Euro
Jahresentgelt in der Sparphase: 15 Euro
Gesamtkosten5: circa 1.065 Euro
Zu zahlender Gesamtbetrag: circa 23.065 Euro
Tarif FuchsEco
Gezielt energetisch modernisieren
Bei kurz- bis mittelfristigen Finanzierungen für energetische Modernisierungen ist der Tarif FuchsEco mit seinem Zinsvorteil bestens geeignet. Hauseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen sogar schnell und einfach ein Blanko-Darlehen erhalten.
- Zinsvorteil von 0,15 Prozent für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung (§ 1 Abs. 4 ABB) nutzen
- Unter bestimmten Voraussetzungen die Sparzeit auf 19 Monate durch eine Sofortaufzahlung verkürzen
Tarif FuchsStart
Erst mal sparen und später vielleicht finanzieren
Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus6. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich6.
- Sparzins inklusive Zinsplus6, 7 0,25 Prozent
- Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen8, daher ideal für alle Bauspar-Einsteiger
Dreifache Förderung vom Staat
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie bietet Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.
Arbeitnehmersparzulage
Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.
Riester-Förderung
Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen2 erfüllt sein.
So funktioniert ein Bausparvertrag
Die häufigsten Fragen im Überblick
Der Bausparvertrag ist eine staatlich geförderte Spar- und Finanzierungsform und dient als Grundstock der Vermögensbildung. Mit Bausparen können Sie aktiv Ihre eigene Wohnsituation verbessern und Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Damit ist der Bausparvertrag auch die Basis für eine gesicherte Altersversorgung.
Beim Bausparvertrag sparen Sie jeden Monat eine bestimmte Rate. Neben diesen regelmäßigen Einzahlungen können Sie auch Sonderzahlungen leisten. Das angesparte Guthaben wird je nach Tarifvariante unterschiedlich verzinst.
Bei einem planmäßigen Sparverlauf haben Sie Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, sobald Ihr Guthaben, also die Summe aus Einzahlungen, Zinsen und eventuellen staatlichen Zuschüssen, mehr als 40 % bzw. 50 % der bei Vertragsabschluss festgelegten Bausparsumme beträgt. Dieses Darlehen können Sie in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht.
Wohnungsbauprämie
- 10 % Wohnungsbauprämie für jährliche Sparbeiträge bis maximal 700 Euro bei Alleinstehenden, 1.400 Euro bei Verheirateten
- Prämienberechtigt sind Bausparer ab 16 Jahren mit einem zu versteuernden Einkommen von jährlich maximal 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Verheirateten
- Bausparern über 25 Jahren wird die Wohnungsbauprämie ausschließlich bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel gewährt.
Arbeitnehmersparzulage (VL-Leistungen)
Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der VL.
Voraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage:
- 7-jährigen Bindungsfrist
- Versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten
Zudem wäre weiteres Eigenkapital hilfreich, um eine Darlehensgewährung zu vereinfachen. In der Regel spricht man hier von >= 20% des Objektwertes.
In Einzelfällen ist bei guter Bonität eine Finanzierung auch mit geringem Eigenkapital möglich. Zusätzliche Sicherheiten erhöhen Ihren Finanzierungsspielraum.
Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gern ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschlussgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1,6 Prozent der Bausparsumme. Das Jahresentgelt beträgt 15 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot bzw. ein Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr bei den Wohn-Riester-Varianten in der Sparphase.
Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im Verwendungszweck anzugeben. Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags wird gemäß § 2 Abs. 1 ABB ein monatlicher Sparbeitrag, auch Regelsparbeitrag genannt, vereinbart. Durch eine abweichende Besparung oder ein Aussetzen der Besparung verändert sich der Regelsparbeitrag nicht. Das gilt auch bei einem Einzugsauftrag, der im Bausparvertrag oder gesondert erteilt wurde und dessen Höhe vom vereinbarten Regelsparbeitrag abweicht. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine individuelle Vereinbarung, sondern lediglich um einen Zahlungsweg. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall überwacht aktuell in bestimmten Alttarifen die Einhaltung des Regelsparbeitrags.
Über den Button „Einverständnis bearbeiten“ schalten Sie Ihre Verträge von Schwäbisch Hall frei. Dadurch stimmen Sie der Datenübermittlung zwischen Ihrer PSD Bank RheinNeckarSaar eG und der Bausparkasse Schwäbisch Hall zu. Letztere gleicht Ihre Kundendaten zwischen Ihrer PSD Bank RheinNeckarSaar eG und Schwäbisch Hall ab, bevor sie die Verträge für Sie freigibt. So ist sichergestellt, dass die richtige Person die Informationen bekommt. Weichen die Kundendaten zwischen Ihrer PSD Bank RheinNeckarSaar eG und Schwäbisch Hall ab – beispielsweise aufgrund einer Adressänderung – erhalten Sie eine Fehlermeldung.
Sie können sich mit Ihren Zugangsdaten für das PSD OnlineBanking auch im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall anmelden.
Eine gesetzliche Vertretung allein reicht dafür nicht aus. Wenn Sie selbst keinen eigenen Vertrag bei Schwäbisch Hall haben, werden Ihnen die Verträge Ihres Kindes oder Ihrer Kinder leider nicht angezeigt, außer Sie sind bei Schwäbisch Hall als Begünstigter oder Bevollmächtigter für den Vertrag Ihres Kindes oder Ihrer Kinder hinterlegt. Alternativ können Sie sich im Kundenportal MEIN KONTO registrieren. Dort ist die Anzeige möglich.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland),
- ein zu versteuerndes Einkommen haben, das die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Nutzen Sie den postalischen Versandweg, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall und schicken diesen ausgefüllt zurück. Auf elektronischem Wege können Sie entweder im Online-Banking über den Button "Wohnungsbauprämie beantragen" gehen. Oder Sie nutzen das Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall. Sind Sie hier bereits registriert, öffnet sich der Prozess zur Beantragung der Wohnungsbauprämie automatisch.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von 7 Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach.
Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Diese werden ab 2024 mehr als verdoppelt. Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 40.000 Euro und das von Verheirateten 80.000 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in der Regel im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie füllen hierfür die Zeile 91 des Mantelbogens aus. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie an dieser Stelle, indem Sie eine "1" setzen.
Wichtig: Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall an das Finanzamt ist unbedingt erforderlich. Nur so kann das Finanzamt Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage prüfen.
Außerdem müssen Sie Ihre Identifikationsnummer mitteilen. Sie erhalten von Schwäbisch Hall ein entsprechendes Formblatt. Stimmen Sie der Übermittlung per Formblatt zu, werden die für die Arbeitnehmersparzulage notwendigen Daten von Schwäbisch Hall elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Auch wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben und nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Sie den Vordruck für die Einkommensteuererklärung verwenden, um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking einsehen und verwalten.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde.
Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.
- Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 05 (Standardzuteilung); Bausparsumme 40.000 Euro; angespartes Guthaben circa 18.000 Euro; Netto-Darlehensbetrag von circa 22.000 Euro; 80 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 284 Euro; Tilgungsdauer 6 Jahre und 8 Monate; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 0,95 Prozent; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,44 Prozent; zu zahlender Gesamtbetrag 23.065 Euro, davon 1.065 Euro Gesamtkosten (inklusive anteiliger Abschlussgebühr einmalig 640 Euro und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); Jahresentgelt in der Sparphase 15 Euro pro Jahr. Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 1. Juli 2021
- Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
- FuchsImmo (Tarifvariante XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
- Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen
- Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen
- Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Bei einem Wechsel von Tarifvariante XX/XY in die Varianten XP, XL, oder XS entfällt der Anspruch auf das Zinsplus und in der Variante XY entfällt der Anspruch auf den Junge-Leute-Bonus. Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel entfällt ab Beginn des Jahres bei Tarifvariante XY zudem die Vergünstigung beim Jahresentgelt. Für Teilung, Ermäßigung, Wechsel der Tarifvariante und Vertragsübertragung erhebt die Bausparkasse ein Entgelt (siehe "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB").
- Sowohl bei Inanspruchnahme als auch bei Verzicht auf das Darlehen; das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
- Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
- Zu versteuerndes Einkommen; der Bruttolohn kann deutlich höher sein.