Bausparen mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH)

Attraktive Verzinsung, günstige Sparzeiten und höchstmögliche Flexibilität. Über uns können Sie Bausparverträge abschließen.

Ihre Vorteile

  • Der perfekte Einstieg zur Finanzierung Ihrer Wohnwünsche
  • Zum Bauen, Kaufen, Modernieren oder zur Anschlussfinanzierung
  • Anspruch auf zinsgünstiges Bauspardarlehen
  • Staatliche Prämien und Förderungen möglich
  • Garantiertes Kapital ohne Kursrisiken

Ihr direkter Kontakt zu uns

0821 5049-260

0821 5049-333

> zum
Kontakt­formular


Konditionen

Bausparen mit unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall
Laufzeit:

alle Laufzeiten, je nach Tarif und Zahlungsmodalität

Monatliche Mindestsparrate:

Der Regelsparbeitrag beträgt monatlich mindestens 3,8 bis 10 Promille der Bausparsumme.

Guthabenverzinsung:

ab 0,01 % pro Jahr; bis zu 0,24 % Zinsplus möglich; zzgl. staatlicher Förderung

Darlehensverzinsung:
je nach Tarif von 0,95 % pro Jahr bis 2,35 % pro Jahr nominal

 

Staatliche Förderung:

Anlageform für VL des Arbeitgebers,
Arbeitnehmersparzulage 9,00 % pro Jahr
Wohnungsbauprämie 10 % pro Jahr


Die häufigsten Fragen im Überblick

Was ist ein Bausparvertrag?

Der Bausparvertrag ist eine staatlich geförderte Spar- und Finanzierungsform und dient als Grundstock der Vermögensbildung. Mit Bausparen können Sie aktiv Ihre eigene Wohnsituation verbessern und Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Damit ist der Bausparvertrag auch die Basis für eine gesicherte Altersversorgung.

Beim Bausparvertrag sparen Sie jeden Monat eine bestimmte Rate. Neben diesen regelmäßigen Einzahlungen können Sie auch Sonderzahlungen leisten. Das angesparte Guthaben wird je nach Tarifvariante unterschiedlich verzinst.

Bei einem planmäßigen Sparverlauf haben Sie Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, sobald Ihr Guthaben, also die Summe aus Einzahlungen, Zinsen und eventuellen staatlichen Zuschüssen, mehr als 40 % bzw. 50 % der bei Vertragsabschluss festgelegten Bausparsumme beträgt. Dieses Darlehen können Sie in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht.

Welche Voraussetzung für eine staatliche Förderung gibt es?

Wohnungsbauprämie

  • 10 % Wohnungsbauprämie für jährliche Sparbeiträge bis maximal 700 Euro bei Alleinstehenden, 1.400 Euro bei Verheirateten
  • Prämienberechtigt sind Bausparer ab 16 Jahren mit einem zu versteuernden Einkommen von jährlich maximal 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Verheirateten
  • Bausparern über 25 Jahren wird die Wohnungsbauprämie ausschließlich bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel gewährt.

Arbeitnehmersparzulage (VL-Leistungen)

Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % der VL.

Voraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage:

  • 7-jährigen Bindungsfrist
  • Versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten

Zudem wäre weiteres Eigenkapital hilfreich, um eine Darlehensgewährung zu vereinfachen. In der Regel spricht man hier von >= 20% des Objektwertes.

In Einzelfällen ist bei guter Bonität eine Finanzierung auch mit geringem Eigenkapital möglich. Zusätzliche Sicherheiten erhöhen Ihren Finanzierungsspielraum.