Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Individueller Schutz - Versicherung passt sich Ihren Bedürfnissen an
- Privatpatienten-Vorteile - Erstklassige Leistungen und Services
- Flexibles Konzept - Ideal für freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte
Mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL der R+V Krankenversicherung AG haben Sie einen Versicherungsschutz, der genau zu Ihrem Bedarf passt – von bereits guten Leistungen in AGIL classic pro bis hin zu einem hochwertigen Versicherungsumfang in AGIL premium. Außerdem können Sie die Versicherung anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation mal ändert.
Die Kreditkarte mit umfangreichem Versicherungspaket für Ihre Reisen.
Geld sicher anlegen – ganz ohne Risiken und Kursschwankungen.
Die passende Finanzierung für Ihr Eigenheim online berechnen.
Die Tarife AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium sind in den Leistungen gestaffelt. So entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Ihnen wichtig ist.
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Hohe Flexibilität verbunden mit den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung – das zeichnet das R+V-GesundheitsKonzept AGIL aus. In allen Tarifen erhalten Sie umfassenden Gesundheitsschutz und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.
Leistungen in Deutschland | AGIL classic pro (CP0u bis CP3U) | AGIL comfort (MP0U bis MP3U) | AGIL premium (TN0U bis TN3U) |
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Arzthonorare | Erstattung bis zum Höchstsatz, d.h. bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) | Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ | Erstattung auch über den Höchstsatz, d.h. über den 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ hinaus |
Ärztliche Leistungen | 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung | 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung | 100 %, kein Primärarztprinzip |
Heilpraktiker | 75 %, max. 750 Euro Erstattung je Kalenderjahr | 75 %, max. 750 Euro Erstattung je Kalenderjahr | 100 % |
Arzneimittel | 100 % für verordnete Arzneimittel | 100 % für verordnete Arzneimittel | 100 % für verordnete Arzneimittel |
Heil- und Hilfsmittel | 75 % | 75 % | 100 % |
Sehhilfen | 100 %, max. 300 Euro Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl) | 100 %, max. 300 Euro Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl) | 100 %, max. 900 Euro Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl) |
Psychotherapie | Ambulant: 75 % Stationär: 100 % | Ambulant: 75 % Stationär: 100 % | Ambulant: 100 % Stationär: 100 % |
Kuren | 100 %, max. 600 Euro Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn | 100 %, max. 600 Euro Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn | 100 %, max. 1.800 Euro Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn |
Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie | 100 % 75 % 75 % für Versicherte unter 21 Jahren | 100 % 75 % 75 % für Versicherte unter 21 Jahren | 100 % 80 % 80 % |
Stationäre Leistungen | Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt, Rooming-in1 | Zweibettzimmer, Privatarzt, Rooming-in1 | Einbettzimmer, Privatarzt, Rooming-in1 |
Geltungsbereich | Europa, außerhalb bis 6 Monate | Europa, außerhalb bis 6 Monate | Weltweit 3 Jahre mit Anspruch auf Verlängerung |
1Rooming-in: Unterbringung der Eltern im Krankenzimmer eines versicherten Kindes
So wechseln Sie von einem Tarif zum anderen oder ändern den Selbstbehalt:
Arbeitnehmer sind in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Möchten Sie also als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, prüfen Sie vorher, ob Ihr Gehalt die JAEG dieses und nächstes Jahr überschreitet. Beachten Sie dabei auch, dass die Höhe der JAEG regelmäßig angepasst wird.
Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt auch für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt und für Mitarbeiter, die wegen eines Arbeitsplatzwechsels die JAEG im laufenden Kalenderjahr überschreiten. Selbstständige oder freiberuflich Tätige, zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare, sowie Studenten und Beamte, können sich privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen.
Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, entsteht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, für die eine separate Rechnung ausgestellt wird, haben keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung.