Fragen & Antworten rund um die AGB-Zustimmung
Fragen zur AGB-Zustimmung
Ein Gehaltsgirokonto oder Gehaltskonto ist ein Girokonto mit regelmäßigem (monatlichem) Gehaltseingang. Als Gehaltseingänge werden Gehalts- und Lohnzahlungen Ihres Arbeitgebers angesehen, hierzu zählen auch Ihre Renteneinkünfte.
Damit Ihr Gehaltskonto kostenfrei bleibt, müssen hier monatlich mindestens 700 Euro eingehen.
Als Gehalt werden folgende Zahlungen von uns angesehen:
- Gehaltszahlung (Entgelt aus unselbständiger Beschäftigung, auch Mini-Job)
- Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung (Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente, Waisenrente etc.)
- Beamtenpension
- Sold
- Elterngeld
- Ausbildungsvergütung
- Lohnersatzleistungen wie Krankengeld
- Bafög
Ein Gehaltskonto ist grundsätzlich auch ein Girokonto, das jedoch vorwiegend zur Überweisung der Gehälter bzw. des Lohns vom Arbeitgeber an die KontoinhaberInnen verwendet wird.
Ihr Gehaltskonto bleibt nur kostenfrei, solange Sie einen monatlichen Gehalts- oder Renteneingang von mindestens 700 Euro haben.
Ja. in diesem Falle kostet Sie die PSD DirectDebit Visa Card jährlich 20 Euro.
Wenn Sie Ihr PSD Girokonto nicht als Gehaltskonto (mit einem monatlichen Gehalts-/ Renten-/ oder Pensionseingang von mindestens 700 Euro) nutzen, müssen Sie einen monatlichen Kontopreis von 4,75 Euro zahlen.
Nein, Sie müssen nichts tun. Der Kartenaustausch erfolgt kostenlos und voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 automatisch. Wir informieren vorher gesondert dazu.
Mieteinnahmen zählen nicht als Gehalt, auch wenn diese einen monatlichen Mindestbetrag von 700 Euro übersteigen. Das gilt auch für andere Geldbeträge, die nicht unter den Gehaltsbegriff fallen (Umbuchungen/Daueraufträge, etc.).
Für Sparkonten wird keine Kontoführungsgebühr erhoben.
Mit der PSD DirectDebit Visa Card ist das Sm@rt TAN Verfahren nicht möglich. Sicheres und leicht bedienbares Online-Banking funktioniert nach Ihrem Kartenwechsel jedoch mit der SecureGo plus App.
Ihre Zustimmung ist die Basis unserer zukünftigen Geschäftsbeziehung. Wenn Sie nicht zustimmen, haben wir leider keine rechtliche Grundlage, um Ihre Konten weiterzuführen. Neue Geschäfte sind ohne Anerkenntnis nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist Ihre Zustimmung nur wirksam, wenn Sie alle Punkte im Zustimmungsprozess angekreuzt haben.
Egal, welches PSD Produkt Sie nutzen: Ihre Zustimmung ist trotzdem notwendig, damit wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen aufrechterhalten können.
Kein Problem. Geben Sie einfach den im Schreiben genannten Link in Ihrem Browser ein und fügen Sie dann in der Anmeldemaske Ihre Nutzerkennung und das Kennwort ein. Falls Sie dennoch Anmeldeprobleme haben, können wir Ihnen die Unterlagen auf Wunsch auch per Post zukommen lassen. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an agb-zustimmung@psd-muenchen.de
Als regionale Direktbank möchten wir ein gemeinsames Verständnis für Nachhaltigkeit schaffen. Gemäß unseren Leitlinien stellen wir Kontoauszüge, die per Post zugesandt werden, zukünftig in Rechnung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich Ihre Kontoauszüge online, also über das elektronische Postfach, herunterzuladen. Schalten Sie dazu einfach Ihr PSD OnlineBanking frei.
- Scannen Sie über Ihr Smartphone den QR-Code auf dem Brief oder geben Sie den gedruckten Link in Ihrem Browser ein. Geben Sie die Nutzerkennung und das Kennwort, die in dem Brief mitgeteilt werden, ein.
- Laden Sie die Dokumente herunter.
- Setzen Sie ein Häkchen bei "Ich hab die Dokumente heruntergeladen und akzeptiere diese".
- Drücken Sie den Button "Fortfahren".
- Sollte ein Kontomodellwechsel für Sie vorgesehen sein, können Sie bei "Notwendige Zustimmungen" und "Ihre Anpassungen im Detail" alle Änderungen einsehen.
- Über den Button "Auswahl zustimmen" kommen Sie zur Zusammenfassung.
- Bestätigen Sie die Zusammenfassung über den entsprechendem Button.
- Fertig!