Int. Informationsaustausch in Steuersachen
CRS und FKAustG
Das neue Gesetz (FKAustG) tritt am 01.01.2016 in Kraft. Weltweit über 90 Staaten und Gebiete haben sich darauf verständigt, dass die jeweiligen Finanzbehörden zukünftig steuerrelevante Kundendaten untereinander austauschen.
Warum nehmen alle wichtigen Finanzzentren der Welt und alle Staaten der EU daran teil? Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Die häufigsten Fragen im Überblick
Das neue Gesetz verpflichtet alle Banken, ihre Kunden ab 01.01.2016 nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu befragen. Wenn Sie ein neues Konto oder Depot eröffnen, müssen Sie angeben, in welchem Land Sie Einkünfte versteuern (steuerliche Ansässigkeit) und die entsprechende Steueridentifikationsnummer mitteilen. Auch wenn Sie Bestandskunde sind, sind die Banken verpflichtet, eine mögliche steuerliche Ansässigkeit im Ausland zu überprüfen. Das geschieht z.B. mittels der aktuellen Anschrift oder eines Postfachs. Befinden sich diese im Ausland, nimmt die Bank Kontakt mit dem Kunden auf.
Das richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. Anknüpfungspunkte sind dabei Merkmale wie Ihr Wohnsitz, Ihr ständiger Aufenthalt oder – bei Gesellschaften – der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein, z.B. wenn jemand mehrere Wohnsitze unterhält. Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus Kapitalvermögen in anderen Staaten führen jedoch in der Regel nicht zu einer steuerlichen Ansässigkeit im Ausland.
Das Gesetz verbietet es uns, Ihnen bei der Angabe Ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu helfen. Oft kann das Finanzamt Sie dabei unterstützen. Auch Ihr Steuerberater oder ein auf Steuerrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann weiterhelfen. Hier finden Sie die OECD – Identifikationsnummern.
Wenn Sie steuerlich in einem anderen Staat außer Deutschland ansässig sind, sind wir verpflichtet, Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Diese Meldepflicht gilt ab dem Jahr 2017 jeweils für das zurückliegende Kalenderjahr. Sollten Sie davon betroffen sein, informieren wir Sie zuvor darüber. Wir melden Bankkonten (Gehaltskonten, Girokonten, Sparbücher) und Depots. Dabei werden Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und ähnliche Erträge gemeldet. Außerdem werden Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen und Konto-/ Depotguthaben gemeldet. Die deutsche Finanzverwaltung leitet ab 2017 die Daten an die teilnehmenden Staaten weiter. Deutschland erhält im Gegenzug Daten über die Konten in Deutschland ansässiger Personen.