Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Langzeitabsicherung – bei längeren Krankheitsfällen und Krankenhausaufenthalten
- Kostenentlastung – Verringerung finanzieller Belastungen im Krankheitsfall
- Auslandsschutz – Versicherungsschutz auch im Ausland
Wenn Sie unerwartet für längere Zeit arbeitsunfähig werden, bedeutet das oft einen finanziellen Engpass. Mit dem Krankentagegeld und dem Krankenhaustagegeld der R+V sorgen Sie vor und sichern sich im Krankheitsfall gegen finanzielle Einbußen ab. Die privaten Zusatzversicherungen gleichen Einkommensverluste aus oder puffern Mehrausgaben ab, wenn Sie für mehrere Wochen ins Krankenhaus müssen oder nicht arbeiten können. So schließen Sie Versorgungslücken wirksam – egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.
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Längere Krankheiten führen zu Einkommenseinbußen – für Selbstständige meist ab dem ersten Tag und für Beschäftigte in der Regel nach sechs Wochen, wenn die Lohnfortzahlung endet. Hier springt die Krankentagegeldversicherung der R+V ein: Sie sichert bis zu 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens ab – je nachdem, welche Höhe Sie versichern möchten. Nach einer Karenzzeit bietet Ihnen die Krankentagegeldversicherung zeitlich unbegrenzten Schutz – auch an Sonn- und Feiertagen. Eine Entbindungspauschale gibt es in Höhe des 12-fachen vereinbarten Krankentagegeldes.
Auch ein längerer Krankenhausaufenthalt belastet das Portemonnaie. Jeden Tag fallen Mehrkosten an, etwa Gebühren fürs Telefon, WLAN oder den Fernsehanschluss. Auch Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Fahrten von Angehörigen verursachen Kosten. Gesetzlich Versicherte müssen zudem für jeden Tag im Krankenhaus 10 Euro zuzahlen. Mit der Krankenhaustagegeldversicherung decken Sie diese Mehrausgaben vom ersten bis zum letzten Tag Ihres Krankenhausaufenthalts ab. Die Höhe des Tagessatzes legen Sie fest – und entscheiden selbst, wie Sie das Geld verwenden möchten. Das Krankenhaustagegeld bekommen Sie auch, wenn Sie im Ausland stationär behandelt werden müssen.
Die Karenzzeit ist eine Warte- oder Übergangszeit. Sie liegt zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der ersten Auszahlung des Krankentagegeldes. Die Länge der Karenzzeit legen Sie im Versicherungsvertrag fest. Bei Angestellten darf sie nicht kürzer sein als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen. Selbstständigen und freiberuflich Tätigen bietet die R+V auch kürzere Karenzzeiten ab zwei Wochen.
Private Zusatzversicherungen wie das Krankentagegeld oder das Krankenhaustagegeld eignen sich für alle. Wer privat krankenversichert ist, bekommt kein gesetzliches Krankengeld. Wenn Sie für längere Zeit krank werden, fällt Ihr Einkommen also ganz oder teilweise weg. Aber auch für gesetzlich Krankenversicherte sind Zusatzversicherungen sinnvoll. Vor allem Beschäftigte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen können das gesetzliche Krankengeld aufstocken oder Mehrkosten absichern.