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Kranken- & Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung

Absichern bei Verdienstausfall durch Krankheit

Ein Krankenhausaufenthalt oder längere Krankheit kann teuer werden. Mit der Zusatzversicherung der R+V gleichen Sie Einkommenslücken gezielt aus.

Ein junger Mann sitzt in einem hellen Krankenzimmer aufrecht im Bett. Er blickt in Richtung Fenster.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Langzeitabsicherung – bei längeren Krankheitsfällen und Krankenhausaufenthalten
  • Kostenentlastung – Verringerung finanzieller Belastungen im Krankheitsfall
  • Auslandsschutz – Versicherungsschutz auch im Ausland
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Verdienstausfälle clever absichern

Wenn Sie unerwartet für längere Zeit arbeitsunfähig werden, bedeutet das oft einen finanziellen Engpass. Mit dem Krankentagegeld und dem Krankenhaustagegeld der R+V sorgen Sie vor und sichern sich im Krankheitsfall gegen finanzielle Einbußen ab. Die privaten Zusatzversicherungen gleichen Einkommensverluste aus oder puffern Mehrausgaben ab, wenn Sie für mehrere Wochen ins Krankenhaus müssen oder nicht arbeiten können. So schließen Sie Versorgungslücken wirksam – egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

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Ein Mann liegt in einem modernen Krankenzimmer und wird von einer Krankenschwester versorgt.

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Im Vordergrund ist ein junger Mann, der seine Freundin rechts von sich im Arm hält. Zusammen blicken sie auf einen See in die Ferne.

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Eine Frau liegt auf der Couch und hat ihren Laptop geöffnet vor sich. In ihrer rechten Hand tippt sie am Handy, mit der Linken hält sie ihre Kreditkarte.

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Finanziell absichern

Einkommensverluste ausgleichen

Mehrkosten abdecken

Krankentagegeldversicherung

Längere Krankheiten führen zu Einkommenseinbußen – für Selbstständige meist ab dem ersten Tag und für Beschäftigte in der Regel nach sechs Wochen, wenn die Lohnfortzahlung endet. Hier springt die Krankentagegeldversicherung der R+V ein: Sie sichert bis zu 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens ab – je nachdem, welche Höhe Sie versichern möchten. Nach einer Karenzzeit bietet Ihnen die Krankentagegeldversicherung zeitlich unbegrenzten Schutz – auch an Sonn- und Feiertagen. Eine Entbindungspauschale gibt es in Höhe des 12-fachen vereinbarten Krankentagegeldes.

Krankenhaustagegeldversicherung

Auch ein längerer Krankenhausaufenthalt belastet das Portemonnaie. Jeden Tag fallen Mehrkosten an, etwa Gebühren fürs Telefon, WLAN oder den Fernsehanschluss. Auch Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Fahrten von Angehörigen verursachen Kosten. Gesetzlich Versicherte müssen zudem für jeden Tag im Krankenhaus 10 Euro zuzahlen. Mit der Krankenhaustagegeldversicherung decken Sie diese Mehrausgaben vom ersten bis zum letzten Tag Ihres Krankenhausaufenthalts ab. Die Höhe des Tagessatzes legen Sie fest – und entscheiden selbst, wie Sie das Geld verwenden möchten. Das Krankenhaustagegeld bekommen Sie auch, wenn Sie im Ausland stationär behandelt werden müssen.

Was ist die Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist eine Warte- oder Übergangszeit. Sie liegt zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der ersten Auszahlung des Krankentagegeldes. Die Länge der Karenzzeit legen Sie im Versicherungsvertrag fest. Bei Angestellten darf sie nicht kürzer sein als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen. Selbstständigen und freiberuflich Tätigen bietet die R+V auch kürzere Karenzzeiten ab zwei Wochen.

Für wen sind private Zusatzversicherungen sinnvoll?

Private Zusatzversicherungen wie das Krankentagegeld oder das Krankenhaustagegeld eignen sich für alle. Wer privat krankenversichert ist, bekommt kein gesetzliches Krankengeld. Wenn Sie für längere Zeit krank werden, fällt Ihr Einkommen also ganz oder teilweise weg. Aber auch für gesetzlich Krankenversicherte sind Zusatzversicherungen sinnvoll. Vor allem Beschäftigte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen können das gesetzliche Krankengeld aufstocken oder Mehrkosten absichern.

Sie haben noch Fragen?

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Beide gleichen Einkommensverluste aus, wenn Sie wegen einer Krankheit für längere Zeit arbeitsunfähig werden. Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte bekommen es nach der sechsten Woche ihrer Arbeitsunfähigkeit oder bei Krankenhausaufenthalten. Das Krankentagegeld erhalten Sie, wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Wie hoch ist das Krankentagegeld?

Die Höhe des Krankentagegeldes legen Sie im Versicherungsvertrag fest. Das können zum Beispiel 70, 90 oder 100 Prozent Ihres Nettoverdienstes sein. Grundlage für die Berechnung des Krankentagegeldes ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Das Bruttoeinkommen wird nicht berücksichtigt.

Wie bekomme ich das Krankentagegeld?

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, geben Sie sofort Ihrem Versicherer Bescheid. In der Regel reichen Sie ein Formular ein, das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausgefüllt hat. Dieses muss spätestens am Tag des Leistungsbeginns vorliegen, den Sie vertraglich vereinbart haben. Haben Sie zum Beispiel eine Karenzzeit von 42 Tagen vereinbart, bekommen Sie das Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag.

Wie lange bekomme ich das Krankentagegeld?

Sie bekommen es so lange, bis Sie wieder arbeitsfähig sind.

Muss ich eine Gesundheitsprüfung machen, wenn ich eine Krankentagegeldversicherung abschließen möchte?

Ja, Sie müssen Gesundheitsfragen beantworten.

Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?

Sie legen im Versicherungsvertrag fest, wie hoch der Tagessatz sein soll. Der Mindestbetrag liegt bei 10 Euro. Sie können Ihre Absicherung flexibel in 5-Euro-Schritten aufstocken und so den Tagessatz optimal auf Ihre finanzielle Situation abstimmen.

Bekomme ich das Krankenhaustagegeld bei jedem Krankenhausaufenthalt?

Sie bekommen das Krankenhaustagegeld bei medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlungen. Dazu gehören auch Entbindungen oder stationäre Psychotherapien. Die Krankenhaustagegeldversicherung greift nicht bei Aufenthalten in Entzugskliniken, bei Kuraufenthalten oder Rehamaßnahmen.

Ab wann bin ich arbeitsunfähig?

Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen können. In der Regel erhalten Sie nur für bis zu sechs Wochen volle Lohnfortzahlungen vom Arbeitgeber. Danach haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld oder Krankentagegeld, wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben.

Kann ich die Krankentagegeldversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung steuerlich absetzen?

Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Sie können diese über die Sonderausgaben also steuerlich geltend machen.

Illustration Mann mit großer Lupe

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