Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Finanzielle Sicherheit: Schutz vor hohen Eigenanteilen im Pflegefall
- Entlastung der Familie: Organisation der Pflege durch erfahrene Partner
- Flexibel & fair: Individuell anpassbar und ohne Gesundheitsprüfung möglich
Mehr als die Hälfte von uns wird im Laufe des Lebens pflegebedürftig. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aber in der Regel nur für das Nötigste. Mit der Pflegezusatzversicherung der R+V schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen Kosten im Pflegefall. Dank der umfangreichen Unterstützungsleistungen ist auch die Organisation der Pflege kein Problem und Sie nehmen sich und Ihren Angehörigen eine Sorge ab.
Als Mitglied prägen Sie unsere Bank, fördern Gutes – und bauen mit uns die Genossenschaft der Zukunft.
Profitieren Sie von flexiblen Anlagemöglichkeiten, attraktiven Erträgen und einfacher Online-Verwaltung.
Einkommen weg? Flexibler Schutz bei Jobverlust oder Krankheit – ganz ohne Gesundheitsprüfung.
Egal, an welchem Tag im Monat Ihre Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – die R+V-PflegeVorsorge unterstützt Sie immer für den vollen Monat.
Auf Wunsch erhöht sich die vereinbarte Leistung alle drei Jahre um 10 Prozent – ganz ohne Gesundheitsprüfung; auch wenn Sie in der Zwischenzeit pflegebedürftig geworden sind.
Das gilt bis zur Volljährigkeit Ihres jüngsten Kindes, das bei Eintritt des Pflegefalls bereits geboren war. So können Sie beispielsweise auch im Pflegefall Ihr Haus abbezahlen. Übrigens: Junge Eltern genießen bis zu zwei Jahre lang nach der Geburt den vollen Versicherungsschutz, ohne Beiträge zu zahlen.
Deshalb können Sie bis zum Alter von 70 Jahren zu bestimmten Anlässen wie Hochzeit, Hausbau oder Geburt Ihres Kindes in einen höherwertigen Tarif wechseln oder Ihre Pflegezusatzversicherung um bis zu 30 Prozent erhöhen. Das geht bis zu dreimal, ohne neue Gesundheitsprüfung. So können Sie bestmöglich für den Ernstfall vorsorgen.
Wenn es finanziell mal eng wird, brauchen Sie Ihren Vertrag nicht gleich zu kündigen. Vereinbaren Sie einfach eine Pause für Beitragszahlungen und Leistungsanspruch. Dies ist bei verschiedenen Anlässen möglich, beispielsweise während eines Sabbaticals oder bei Arbeitslosigkeit. Übrigens: Wenn Sie pflegebedürftig nach Pflegegrad 4 oder 5 werden, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.
Ob Information, Vermittlung von Dienstleistungen oder psychosoziale Beratung: Gemeinsam mit den Maltesern hat die R+V eine Rund-um-die-Uhr-Hotline auf die Beine gestellt, um Ihnen und Ihrer Familie mit umfangreichen Assistance-Leistungen zur Seite zu stehen.
Bei ambulanter Pflege erhalten Sie 70 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes in Pflegegrad 3 und 100 Prozent in den Pflegegraden 4 und 5. Sollten Sie vollstationäre Pflege benötigen, erhalten Sie 100 Prozent des vereinbarten Betrags ab Pflegegrad 3.1
Sie erhalten die Leistungen des Tarifs classic und zusätzlich in Pflegegrad 1 bei ambulanter und vollstationärer Pflege je 10 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes. In Pflegegrad 2 sind es 30 Prozent bei ambulanter und 100 Prozent bei vollstationärer Pflege.1
Unabhängig davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden, erhalten Sie ab Pflegegrad 2 den gesamten Betrag – also 100 Prozent – des vereinbarten Pflegemonatsgeldes. In Pflegegrad 1 erhalten Sie 10 Prozent bei ambulanter und bei vollstationärer Pflege.1
In der folgenden Tabelle finden Sie die Versicherungsleistungen in Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgelds. Die Leistung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und davon, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Bei teilstationärer Pflege erhalten Sie dieselben Leistungen wie bei ambulanter Pflege. Der Betrag wird Ihnen immer für den vollen Monat gezahlt.
R+V-PflegeVorsorge classic | R+V-PflegeVorsorge comfort | R+V-PflegeVorsorge premium | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Pflegegrad | ambulant | vollstationär | ambulant | vollstationär | ambulant | vollstationär |
5 | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
4 | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
3 | 70 % | 100 % | 70 % | 100 % | 100 % | 100 % |
2 | - | - | 30 % | 100 % | 100 % | 100 % |
1 | - | - | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % |
Wenn Sie sich beispielsweise für den Tarif R+V-PflegeVorsorge comfort entschieden haben und pflegebedürftig nach Pflegegrad 2 werden, übernimmt die R+V bei ambulanter Pflege 30 Prozent und bei vollstationärer Pflege 100 Prozent der Pflegekosten.
Wenn der Pflegefall eintritt, werden oft größere Investitionen notwendig: ein Treppenlift, ein passendes Auto, breitere Türen, barrierefreie Zugänge im eigenen Zuhause. Mit dem Tarif PflegeVorsorge cash können Sie Ihr Pflegemonatsgeld ergänzen. Sie erhalten dann eine Einmalleistung in Höhe von 4.000, 8.000 oder 12.000 Euro bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.
Mit dem R+V-Pflege FörderBahr bieten wir Ihnen eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung an. Sie können den R+V-Pflege FörderBahr abschließen und sich über 60 Euro staatliche Zulage im Jahr freuen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und bisher keine Leistungen beziehen oder bezogen haben.
1 Einzelheiten zu den Leistungen entnehmen Sie bitte den geltenden Versicherungsbedingungen.