Erläuterung zur Online-Wahl
Erläuterungen und Anlagen
Zu Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes
Bitte stimmen Sie darüber ab, ob aufgrund des Umfangs des zweiteiligen Prüfungsberichts nur die wesentlichen, zusammengefassten Prüfungsergebnisse über die gesetzliche Prüfung für das Geschäftsjahr 2020 vorgetragen werden sollen. Nach § 30 Buchstabe b) der Satzung ist hier eine Beschlussfassung erforderlich.
Zu Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.522.854,73 Euro € wurde im Jahresabschluss festgestellt.
Die Vorstände schlagen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages wie folgt zu verwenden: An alle Mitglieder wird eine Dividende auf das Geschäftsguthaben in Höhe von 2 % ausgeschüttet. Dies entspricht insgesamt 221.129,66 Euro.
Zur Stärkung des Eigenkapitals erhält der Vorschlag die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage und zu den anderen Ergebnisrücklagen.
Diese Zuführungen sind erforderlich, um die Eigenkapitalausstattung unserer Bank weiter zu stärken und unsere Wachstumsziele zu erreichen. So erfüllen wir alle aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften und stellen sicher, dass die PSD Bank München weiterhin als nachhaltiger Dienstleister zur Verfügung stehen kann.
Diese vorgeschlagene Verteilung wurde im Geschäftsbericht über verschiedene Medien bekannt gegeben:
Zu Tagesordnungspunkt 7 a) und b):
Entlastung
Entsprechend § 32 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat in getrennten Abstimmungen. Hierbei haben weder die Mitglieder des Aufsichtsrates noch des Vorstands ein Stimmrecht.
Zu Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Durch die Aktualisierung der Mustersatzung schafft man die Möglichkeit, auch in Zukunft die Generalversammlung digital durchzuführen. Zudem sind Änderungsvorschläge umgesetzt worden, die seit der letzten Überarbeitung befürwortet worden sind, aber für sich allein eine Anpassung der Satzung nicht gerechtfertigt haben.
Zusätzlich wurden folgende Paragrafen angepasst:
§ 3 (1) c
Angehörige der unter a) und b) genannten Personenkreise und sonstige Privatpersonen
§ 24 (6)
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können nicht in den Aufsichtsrat gewählt werden.
§ 37 (3)
Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen, höchstens jedoch mit 6 Geschäftsanteilen.
Beigefügt finden Sie ein Exemplar der Mustersatzung, in dem die Änderungen für Sie hervorgehoben sind.
Zu Tagesordnungspunkt 9:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Generalversammlung hat die Aufgabe, jährlich drei Aufsichtsratsmitglieder nach den Bestimmungen des § 24 der Satzung zu wählen. Turnusmäßig scheiden Stefanie Höhl, Wolfgang Müller und Michaela Oberauer aus. Alle drei Aufsichtsräte sind bereit, sich der Wiederwahl zu stellen.
Einen kurzen Steckbrief der Aufsichtsratskandidaten finden Sie im praktischen PDF-Format zum Herunterladen.