Spendenanfrage

Wir fördern Ihr gemeinnütziges Projekt

Wenn Sie sich in einem Verein, einer Einrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation engagieren, können Sie ganz einfach über unser Formular eine Anfrage stellen.

Wer kann sich bewerben?

Alle Vereine, Einrichtungen und Organisationen

  • aus unserem Geschäftsgebiet,
  • die berechtigt sind eine Spendenbescheinigung auszustellen und
  • planen die Förderung für gemeinnützige Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 – 25 AO), mildtätige Zwecke (§ 53 AO) oder kirchliche Zwecke (§ 54 AO) zu verwenden.

Das gilt es zu beachten

  • Die Fördergelder dürfen nur in Sachmittel investiert werden.
  • Verwaltungs- und Personalkosten des Empfängers dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
  • Die Fördermittel dürfen nicht ins Ausland gehen.
  • Bei Kindergärten und Schulen muss die Abwicklung der Spendensumme über Fördervereine oder Kommunen erfolgen.
  • Förderungsfähig sind geplante oder bereits in der Umsetzung befindliche Projekte.
  • Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Jahres erfolgen.

So funktioniert's:

  • Alle Regeln gelesen?
  • Formular ausfüllen und abschicken.
  • Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen!