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Neue gesetzliche Regelung für Freistellungsaufträge ab 01.01.2023
Das Jahressteuergesetz 2022 wurde vor wenigen Tagen verabschiedet. Mit dem Wirksamwerden des neuen Gesetzes ändern sich die Höchstgrenzen des Freistellungsauftrages aller Kundinnen und Kunden von 801 € auf 1.000 € für Einzelpersonen und bei Ehegatten/Lebenspartnerschaften von 1.602 € auf 2.000 €.
Wir sind im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 verpflichtet, die Freistellungsaufträge unserer Kunden automatisch um 24,844 % zu erhöhen.
Um Ihnen zeitnah die volle Ausnutzung des Freistellungsauftrags zu ermöglichen, haben wir systemseitig bereits alle notwendigen Vorbereitungen getroffen. Am 3. Januar 2023 wird Ihr Freistellungsauftrag automatisch erhöht, Sie müssen hierzu nichts veranlassen.