Verarbeitungszeiten Weihnachten & Jahreswechsel

  • Überweisungen an externe Bankverbindungen (fremde Bank), welche noch in 2023 beim Empfänger ankommen sollen, müssen spätestens bis zum 28.12.2023, ca. 15.00 Uhr, vorgenommen werden.
  • Bankinterne Überweisungen/Umbuchungen (eigene Bank) zu Lasten bzw. zu Gunsten von Giro/Sparkonten (eigene Bank) sind bis zum 30.12.2023, ca. 18.00 Uhr, möglich.
  • Für Überweisungen und Umbuchungen, die nach den genannten Terminen ausgeführt werden, erfolgt die Buchung frühestens am 02.01.2024.

Sondertilgungen bei Krediten / Finanzierungen

Sondertilgungen für 2023

  • Buchungen per OnlineBanking sind direkt auf Ihr Darlehen möglich, sofern Sondertilgungsbeträge für das Jahr 2023 noch nicht ausgenutzt worden sind. Beachten Sie dabei die obenstehenden Verarbeitungszeiten.
  • Telefonische oder schriftliche Aufträge (keine E-Mail-Aufträge) für hausinterne Buchungen von Sondertilgungen müssen bis zum 22.12.2023, spätestens 09.00 Uhr, in der Bank eingegangen sein, um eine Bearbeitung sicherzustellen. Einzüge von Fremdbanken sind nicht möglich.
  • Hinweis zu Überweisungen von externen Bankinstituten: Beachten Sie bitte, dass die Ausführungsfristen bis zu drei Bankarbeitstage in Anspruch nehmen können. Damit Ihre Überweisung fristgerecht eingeht, sollten Sie diese bis zum 15.12.2023 tätigen. Sondertilgungen für mehrere Kreditkonten sind als Einzelüberweisung pro Kreditkonto vorzunehmen. Geben Sie im Verwendungszweck des jeweiligen Kreditkontos „Sondertilgung 2023“ an.

Sondertilgungen für 2024

  • Buchungen sind erst ab 02.01.2024 möglich, Überweisungsgutschriften werden erst zu diesem Zeitpunkt angenommen.
  • Sondertilgung für 2024, die bereits 2023 eingehen, werden auf das noch verfügbare Sondertilgungskontingent für 2023 verrechnet oder an Sie zurück überwiesen, wenn kein Kontingent mehr verfügbar ist.

Auszahlungen bei Baufinanzierungen

Auszahlungen für 2023

  • Auszahlungsaufträge an externe Bankverbindungen, bei denen der Geldeingang noch im Jahr 2023 sein soll, müssen bis spätestens 27.12.2023, 09.00 Uhr eingehen.
  • Auszahlungsaufträge an interne Bankverbindungen, bei denen der Geldeingang noch im Jahr 2023 sein soll, müssen bis spätestens 28.12.2023, 09.00 Uhr eingehen.
  • Bei allen übrigen Überweisungen die nach den o.g. Zeitpunkten eingehen, kann nicht mehr garantiert werden, dass der Geldeingang im Jahr 2023 erfolgt.

Erreichbarkeit Telefonbanking (ServiceDirekt)

Bitte beachten Sie, dass unser Telefonbanking an den Feiertagen nur eingeschränkt erreichbar ist:

  • 24.12.2023 & 31.12.2023 – 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • 25.12.2023 / 26.12.2023 & 01.01.2024 ist unser Telefonbanking-Team nicht besetzt

Erreichbarkeit Video-Legitimation

Bitte beachten Sie, dass unsere Video-Legitimation an den Feiertagen nur eingeschränkt durchgeführt werden kann:

  • 24.12.2023 & 31.12.2023 – 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • 01.01.2024 – 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr