Als Arbeitnehmer können Sie jährlich bis zu 870 Euro zulagenbegünstigt anlegen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Vermögenswirksame Leistungen
VL-Sparen
Ihre Vorteile
- Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat
- Freiwilliger Arbeitgeberzuschuss
- Überschaubare Laufzeit von 7 Jahren
- Attraktiver Bonus auch ohne Einkommensgrenzen möglich
Prämien vom Staat
- 20 % Arbeitnehmersparzulage
für Aktienfonds, in denen Sie pro Jahr 400 Euro anlegen.
Voraussetzung:
Ihr zu versteuerndes Einkommen übersteigt nicht
20.000 Euro für Alleinstehende
40.000 Euro für Verheiratete
- 9 % Arbeitnehmersparzulage
für einen Bausparvertrag, bei dem Sie pro Jahr 470 Euro einzahlen.
Voraussetzung:
Ihr zu versteuerndes Einkommen übersteigt nicht
17.900 Euro für Alleinstehende
35.800 Euro für Verheiratete
Wichtig:
Das zu versteuernde Jahreseinkommen entspricht nicht dem eigentlichen Jahresbruttogehalt. Als Anhaltspunkt für die Höhe Ihres zu versteuernden Jahreseinkommens können Sie Ihren Einkommensteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes aus dem Vorjahr heranziehen.
Die häufigsten Fragen im Überblick
Bei den vermögenswirksamen Leistungen (vL) spart der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer. Er legt dafür Geld in Anlage- und Vertragsformen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz an. Die monatlichen Sparbeträge zahlt der Arbeitgeber direkt an das Kreditinstitut, eine Bausparkasse oder an ein Versicherungsunternehmen. Die Leistungen werden entweder vom Arbeitgeber erbracht (Zahlung zusätzlich zum Lohn) oder vom Arbeitnehmer (Abzug vom Lohn oder Gehalt). Auch eine Kombination aus diesen beiden Varianten ist möglich. Der Staat belohnt diese Sparleistung mit Prämien.