Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Staatliche Förderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage
- Meist Zuschuss vom Arbeitgeber für die VL
- Überschaubare Laufzeit von 7 Jahren
- Attraktiver Bonus auch ohne Einkommensgrenzen möglich
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in Anlage- und Vertragsformen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Die VL werden vom Arbeitgeber direkt an das Kreditinstitut, die Bausparkasse oder das Versicherungsunternehmen überwiesen. VL können als Leistung des Arbeitgebers, als Leistung des Arbeitnehmers (Zahlung erfolgt aus eigenem Lohn oder Gehalt) oder als Kombination beider Möglichkeiten erbracht werden. Zusätzlich belohnt Sie der Staat mit folgenden Prämien für Ihre Sparleistung:
| 1. Prämie |
20 % Arbeitnehmersparzulage
gibt es zusätzlich, wenn Sie pro Jahr 400 Euro in einen Aktienfonds anlegen. Für die Förderung gelten Einkommensgrenzen.
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| 2. Prämie |
9 % Arbeitnehmersparzulage
erhalten Sie für vermögenswirksame Leistungen bis zur Höhe von 470 Euro pro Jahr bei der Anlage auf einen Bausparvertrag. Für die Förderung gelten Einkommensgrenzen.
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